
Akupunktur
Die Akupunktur ist eine Behandlungsform, die seit über 2000 Jahren in Asien eingesetzt wird. Es werden sehr dünne, sterile Nadeln aus Edelstahl an bestimmten Körperstellen in die Haut gestochen. Die Nadeln verbleiben zumeist 20 bis 30 Minuten an derselben Stelle.
In Deutschland ist die Akupunktur seit vielen Jahrzehnten bekannt. Bis in die 90er Jahre war die Methode eine reine Selbstzahlerleistung, bis sie schließlich - nach Veröffentlichung der GERAC Studie - seit dem 1.1.2007 von den Kassen bezahlt wird. In Deutschland wird die Akupunktur allerdings nur als reine Schmerztherapie bei Rückenschmerzen und Knieschmerzen bezahlt.
Die Akupunktur kann aber mehr. Praktisch belegt sind ebenfalls Erfolge im Bereich des psychosomatischen Formenkreises und bei einer Vielzahl von neurologischen Symptomen. Mit Akupunktur können chronische Krankheiten und akute Schmerzen behandelt werden. Auszugsweise seien hier einige Beispiele aufgeführt:
- Schmerzen der Gelenke und Muskeln
- Kopfschmerzen
- Reizdarm und Magenprobleme
- psychische bzw. psychosomatische Leiden
- Probleme der Lungen und Bronchien
- Hals-Nasen-Ohrenprobleme
- Augenprobleme
- Gynäkologische Beschwerden
- Schlaganfall und die Folgen
- Fazialisparese
- Suchterkrankungen
Informationen zur Akupunktur als Kassenleistung
Seit dem 1. Januar 2007 besteht die Möglichkeit, Akupunkturen bei Kniegelenkerkrankungen und Beschwerden der Lendenwirbelsäule über die Gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Jedoch gilt als Voraussetzung, dass die Beschwerden vor mehr als 6 Monaten dokumentiert und behandelt wurden. Im Regelfall werden innerhalb eines Kalenderjahres 10 Akupunkturen bezahlt, in Ausnahmefällen werden die Kosten bis zur 15. Behandlung übernommen. Ein Behandlungszyklus umfasst 10 Behandlungen innerhalb von 6 Wochen oder 15 Behandlungen in 12 Wochen.
Wir möchten darauf hinweisen, das zu Lasten der Krankenkassen ausschließlich eine Schmerzbehandlung durch Akupunktur für die oben genannten Diagnosen geleistet werden kann. Wenn sie wegen anderer Erkrankungen mit behandelt werden wollen, werden Ihnen die Kosten nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) als Selbstzahlerleistung in Rechnung gestellt. Privatpatienten bekommen die Behandlung in der Regel von ihrer Versicherung erstattet.
